Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 04.08.1998 - 12 U 65/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung eines Steuerberaters nach der Steuerberatergebührenverordnung; Wirksamkeit einer anderweitigen Pauschalvergütungsvereinbarung durch einen Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 06.02.1998 - 8 O 350/97
- OLG Stuttgart, 04.08.1998 - 12 U 65/98
Papierfundstellen
- MDR 1999, 120
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.06.1980 - III ZR 91/79
Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant - Verzicht …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.10.1955 - VI ZR 145/54
Finanzierungsmandat eines Rechtsanwalts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95
HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 23.12.1982 - 1 U 26/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01
Honoraransprüche ; Steuerberatergebühren; Steuerberatung; …
Wäre gewollt gewesen, dass die Formvorschrift nur für Fälle gelten sollte, in denen durch die Pauschalvergütung eine höhere als die gesetzlich geschuldete Vergütung vereinbart wird, hätte man das - wie bei § 4 Abs. 1 StBGebV oder bei § 3 Abs. 1 BRAGO - durch eine einschränkende Formulierung zum Ausdruck bringen können (OLG Stuttgart MDR 1999, 120; OLG Köln MDR 1992, 943).Wollte man in jeder Pauschalvergütungsvereinbarung nach § 14 StBGebV schon eine Gebührenbestimmung nach § 11 StBGebV sehen, liefe die Formvorschrift des § 14 StBGebV leer (OLG Stuttgart, MDR 1999, 120).
Auch ein Steuerberater ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall gemäß § 242 BGB daran gehindert, die über der unwirksamen Pauschalvergütungsvereinbarung liegenden gesetzlichen Gebühren zu verlangen (OLG Stuttgart MDR 1999, 120).
- AG Köln, 23.07.2015 - 128 C 55/15
Anforderungen an das Bestehen eines Vergütungsanspruchs für geleistete …
Deshalb müssten nach Ansicht der Rechtsprechung weitere Gesichtspunkte hinzukommen, um aus § 242 BGB eine Bindung an den formunwirksamen Vertrag herzuleiten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 04. August 1998 - 12 U 65/98 -, juris).Solche weiteren Gesichtspunkte können nach Ansicht der Rechtsprechung insbesondere eine langjährige, ähnlich gehandhabte Praxis (OLG Stuttgart, Urteil vom 04. August 1998 - 12 U 65/98 -, juris), ein Vertrauen auf die Wirksamkeit der behaupteten Pauschalvergütungsvereinbarung (LG Düsseldorf, Urteil vom 15. September 2009 - 2b O 112/06 -, juris) sowie Vermögensdispositionen im Hinblick auf die Vereinbarung (so der Bundesgerichtshof zum Architektenrecht, BGH NJW 97, 2329, 2331) sein.
Auch hierfür sprächen nach Auffassung des Gerichts gewichtige Argumente, da nach Vertragsschluss auch und zumindest ab 2011 ausschließlich entsprechend der getroffenen Vereinbarung abgerechnet wurde (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 04. August 1998 - 12 U 65/98 -, juris).
- OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 21/01
Steuerberaterhonorar ; Schuldanerkenntnis ; Steuerberatergebühren; …
Wäre gewollt gewesen, dass die Formvorschrift nur für Fälle gelten sollte, in denen durch die Pauschalvergütung eine höhere als die gesetzlich geschuldete Vergütung vereinbart wird, hätte man das - wie bei § 4 Abs. 1 StBGebV oder bei § 3 Abs. 1 BRAGO - durch eine einschränkende Formulierung zum Ausdruck bringen können (OLG Stuttgart MDR 1999, 120; OLG Köln MDR 1992, 943).Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn die Folgen für die betroffenen Vertragsparteien nur hart sind; vielmehr müssen die Folgen - nach einer von der Rechtsprechung ständig verwendeten Formel - "schlechthin untragbar" sein (BGH NJW 1984, 6o7; BGHZ 138, 348; KG NJW-RR 1994, 1299/1300; OLG Stuttgart MDR 1999, 120).
- AG Schwelm, 17.06.2021 - 25 C 190/19 242 BGB eine Bindung an den formunwirksamen Vertrag herzuleiten (vgl. hierzu, - "Urteil des OLG Stuttgart vom 04.08.1998, 12 U 65/98).